AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 URHEBERRECHT
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin (Urheberin) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Publikationen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar, der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
§ 2 RECHTE UND PFLICHTEN BEIDER VERTRAGSPARTEIEN
2.1 Übergabe des Werkes
Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Präsentation/Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich.Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin/dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin/dem Nutzer getragen; Gleiches gilt auch für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.Die anfallenden Kosten für die Aufwendungen zu einer Veranstaltung sind von der Nutzerin/dem Nutzer zu tragen; Gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
2.4 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin/dem Nutzer getragen.Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der Künstlerin erbracht werden, werden der Nutzerin/dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung. Kostenbeteiligung der Künstlerin ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
2.5 Haftung
Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der Künstlerin und der Nutzerin/dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin/Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.7 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport der Werke sowie deren Versicherung („von Nagel zu Nagel“) sind in voller Höhe von der Nutzerin/dem Nutzer zu übernehmen.
2.8 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin/des Künstlers/der Künstlergruppe für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.9 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin/Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin/der Nutzer bzw. die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin/den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin/dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von der Nutzerin/dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden von derNutzerin/dem Nutzer getragen und der Künstlerin gesondert vergütet. Der Künstlerin ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt die Künstlerin die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.
2.13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin/dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig bei Vertragsabschluss und vor Erbringung der von der Künstlerin geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin.
3.4 Minderung der Vergütungen
„Nichtgefallen“ der Ausführung des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin/dem Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
3.6 Zölle
Bei einem Versand in das Ausland sind die von dem jeweiligen Land erhobenen Zölle vom Empfänger zu zahlen.
§ 4 AUFHEBUNG UND KÜNDIGUNG VON VERTRÄGEN
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin/den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin/den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Künstlerin ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Tala-art
Eva-Maria Becker
Meggener Str. 44
57368 Lennestadt
Deutschland
E-Mail:
art@tala-art.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.